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Ihre Hausverwaltung in Hannover

Regionale Hausverwaltung Raum HannoverDie HGM bietet professionelle Hausverwaltung in Hannover und Region für Wohnungseigentums-gemeinschaften, Vermieter oder Gewerbe-immobilienbesitzer sowohl im Großraum Hannover sowie in der Oststadt, Südstadt oder in Hannover-Mitte.

WEG-Verwaltung

Bei zwei oder mehr Wohnungseigentümern, die gemeinsam über eine Immobilie verfügen und denen jeweils Sonder- bzw. Teileigentum zugeordnet ist, spricht man von WEG-Verwaltung. Grundlage bildet das WEG-Gesetz (oder richtiger WEG: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht). Aufgrund der besonderen Konstellation, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs sich “zumeist fremde” Menschen an gemeinschaftlichem Eigentum beteiligen und zum Schutz dieser, bedarf es besonderer gesetzlicher Regelungen. So schreibt das WEG auch die Bestellung eines Verwalters vor. Die Aufgaben des Verwalters sind vielfältig und werden durch das WEG geregelt, doch sicherlich sind die Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen sowie die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes neben der Überwachung der Hausgeld- und Rücklagenzahlungen die wichtigsten.

Darüber hinaus kann der Verwalter weitere Dienstleistungen übernehmen, die im jeweiligen Verwaltervertrag speziell geregelt sind.

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Mietverwaltung im Umkreis und in der Region Hannover

Sie sind Alleineigentümer und vermieten Ihre Immobilie oder Teile davon? Dann befinden wir uns im Bereich der Mietverwaltung. Auch hier kann die HGM Ihnen viel Arbeit abnehmen: Wir können uns nach enger Absprache und Vorgaben von Ihnen um das gesamte Mietmanagement kümmern, d. h. von der Anzeigenschaltung und Mieterauswahl über den Gebrauch von rechtssicheren Mietverträgen, Kontrolle von pünktlichen Mietzahlungen und Nebenkosten, regelmäßiger Überprüfung und Anpassung von Staffel und Indexmietverträgen, Mieterhöhung aufgrund von Marktveränderungen, Mahnwesen und Inkassoarbeiten, Erstellung der Nebenkostenabrechnungen sowie notwendigen Kündigungen.

Das bedeutet, der gesamte Mietzyklus wird von uns betreut. Auch der weitere kaufmännische und technische Bereich kann von uns abgedeckt werden: Hausmeisterservice, Übernahme des Schriftverkehrs mit Lieferanten, Einholung von Angeboten, der gesamte Zahlungsverkehr, Optimierung der Betriebskosten, zum Beispiel Wechsel des Energieversorgers, Bearbeitung medientechnischer Fragestellungen (DSL, Satellit oder Kabelfernsehen, etc…), Fragen zum Ausbau des Dachgeschosses etc. Aufgrund der HGM-historischen Verwurzelung mit der Advokat Steuerberatungsgesellschaft (s.a. Unser Unternehmen) sind “wir” geradezu prädestiniert dazu, steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Mietverwaltungen beziehungsweise Eigentum kompetent zu erörtern.

Regionale Hausverwaltung Raum HannoverDie HGM bietet professionelle Hausverwaltung in Hannover und Region für Wohnungseigentumsgemeinschaften, Vermieter oder Gewerbeimmobilienbesitzer sowohl im Großraum Hannover sowie in der Oststadt, Südstadt oder in Hannover-Mitte.

WEG-Verwaltung

Bei zwei oder mehr Wohnungseigentümern, die gemeinsam über eine Immobilie verfügen und denen jeweils Sonder- bzw. Teileigentum zugeordnet ist, spricht man von WEG-Verwaltung. Grundlage bildet das WEG-Gesetz (oder richtiger WEG: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht). Aufgrund der besonderen Konstellation, dass zum Zeitpunkt des Erwerbs sich “zumeist fremde” Menschen an gemeinschaftlichem Eigentum beteiligen und zum Schutz dieser, bedarf es besonderer gesetzlicher Regelungen. So schreibt das WEG auch die Bestellung eines Verwalters vor. Die Aufgaben des Verwalters sind vielfältig und werden durch das WEG geregelt, doch sicherlich sind die Einberufung und Leitung der Eigentümerversammlung, die Umsetzung von Beschlüssen sowie die Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplanes neben der Überwachung der Hausgeld- und Rücklagenzahlungen die wichtigsten.

Darüber hinaus kann der Verwalter weitere Dienstleistungen übernehmen, die im jeweiligen Verwaltervertrag speziell geregelt sind.

Mietverwaltung im Umkreis und in der Region Hannover

Sie sind Alleineigentümer und vermieten Ihre Immobilie oder Teile davon? Dann befinden wir uns im Bereich der Mietverwaltung. Auch hier kann die HGM Ihnen viel Arbeit abnehmen: Wir können uns nach enger Absprache und Vorgaben von Ihnen um das gesamte Mietmanagement kümmern, d. h. von der Anzeigenschaltung und Mieterauswahl über den Gebrauch von rechtssicheren Mietverträgen, Kontrolle von pünktlichen Mietzahlungen und Nebenkosten, regelmäßiger Überprüfung und Anpassung von Staffel und Indexmietverträgen, Mieterhöhung aufgrund von Marktveränderungen, Mahnwesen und Inkassoarbeiten, Erstellung der Nebenkostenabrechnungen sowie notwendigen Kündigungen.

Das bedeutet, der gesamte Mietzyklus wird von uns betreut. Auch der weitere kaufmännische und technische Bereich kann von uns abgedeckt werden: Hausmeisterservice, Übernahme des Schriftverkehrs mit Lieferanten, Einholung von Angeboten, der gesamte Zahlungsverkehr, Optimierung der Betriebskosten, z. Beispiel Wechsel des Energieversorgers, Bearbeitung medientechnischer Fragestellungen (DSL, Satellit oder Kabelfernsehen, etc…), Fragen zum Ausbau des Dachgeschosses etc. Aufgrund der HGM-historischen Verwurzelung mit der Advokat Steuerberatungsgesellschaft (s. a. Unser Unternehmen) sind “wir” geradezu prädestiniert dazu, steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Mietverwaltungen beziehungsweise Eigentum kompetent zu erörtern.

Erstellung der Betriebskostenabrechnung


Die korrekte Abrechnung der Neben- bzw. Betriebskosten hat sowohl in der Mieterverwaltung als auch in der WEG-Verwaltung in Hannover eine zentrale Bedeutung. Falsche Abrechnungen sind immer wieder Anlass für Beschwerden und enden häufig in einem Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Mieter bei der Mietverwaltung oder zwischen den Eigentümern bei der WEG-Verwaltung. Häufig geht es hier um die “falsche” Aufteilung von Kostenanteilen bzw. um unterschiedliche Auffassung dessen, was gerecht ist.

Um Abrechnungsfehler zu vermeiden, verfügt die HGM über eine entsprechende Software, die Jahr für Jahr gesetzeskonform angepasst wird. Die Nebenkostenabrechnung kann auch außerhalb einer Mieter- oder WEG-Verwaltung von der HGM geleistet werden, als einzelnes Produkt. Bitte sprechen Sie uns an.

Unsere Tätigkeitsfelder als Hausverwaltung Hannover

Wir als WEG/Hausverwaltung kümmern uns um Abrechnungen, die Eigentümerversammlung, Überwachung von Handwerkern, Vertragsabschlüsse, Begehungen, Preisvergleiche, Reparaturen und Sanierungen, Versicherungen, die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, Pflege Ihrer Anlage, Wartungstermine und vieles mehr.

Im Rahmen der Jahresabrechnung bereiten wir die Belegprüfung für Ihre Beiräte vor und legen alle Unterlagen des Vorjahres offen. Daraus resultieren die Jahresabrechnung, der neue Wirtschaftsplan sowie der Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen für Ihre Steuererklärung.

Hierbei gilt es wichtige Fristen zu beachten, damit Sie zeitnah Ihre Unterlagen erhalten, um auch mit Ihren Mietern abrechnen zu können.

Zur Eigentümerversammlung ist mit Angabe der Tagesordnungspunkte fristgerecht einzuladen. Die Versammlung ist zu protokollieren, Beschlüsse der Eigentümer sind zuverlässig umzusetzen. Handwerker sind unter Berücksichtigung des Preis-/Leistungsverhältnisses zu wählen, ggfs. ist eine Ausschreibung zu machen. Die Arbeiten werden – evtl. unter Hinzuziehung eines Fachingenieurs – überwacht und abgenommen. Evtl. Fehler in der Ausführung sind zu reklamieren und innerhalb der Gewährleistung zu beheben.

Durch stete Preisvergleiche sichern wir als Ihre Hannover Hausverwaltung günstige Bedingungen für auszuführende Arbeiten und Verträge. Hierbei kann es sich um einen Wartungsvertrag für Heizung, Tiefgaragentor oder Rauchmelder ebenso handeln wie um die notwendigen Versicherungen für Ihr Gebäude.

Damit wir uns stets im rechtssicheren Raum bewegen, bieten wir umfangreiche Gesetzeskenntnisse. So sind neben dem BGB und WEG auch das HGB, Nachbarschaftsrecht, die ZPO, die ErbbaurechtsVO, GrundbuchO, Insolvenzverordnung und noch weitere relevant und sollten bei den Entscheidungen für die WEG zu Grunde gelegt werden.

Für die Pflege Ihrer Anlage ist je nach Größe ein Hausmeister (siehe Hausmeisterservice Hannover) sowie Reinigungspersonal anzustellen. Hier sind Verträge zu machen und die Leistung regelmäßig zu überwachen. Auch ist in den Wintermonaten ein professioneller Winterdienst zu bestellen.

Durch Begehungen der Anlage stellen wir sicher, dass die Dinge regelkonform erledigt werden und stellen zudem Reparatur- und Sanierungsbedarf fest, der Aufträge oder Beschlüsse bei der nächsten Eigentümerversammlung zur Folge haben kann. Schließlich haben Sie als Eigentümer die letzte Entscheidung über höhere Ausgaben.

Über die „üblichen“ Aufgaben hinaus erledigt eine Hausverwaltung Hannover wie wir auch vieles im Hintergrund, was für die Eigentümer nicht direkt auffällt.

So müssen alle Rechnungen und Zahlungen verbucht werden, Lohnbuchungen für die Angestellten der WEG durchgeführt werden, Sonderumlagen berechnet und angefordert werden, Heizkostenabrechnungen veranlasst und geprüft werden, Verbräuche festgestellt und einberechnet werden, Prüfungen der technischen Einrichtungen veranlasst werden, Eigentümer und Handwerker beraten werden, die Beschluss-Sammlung geführt werden, Verhandlungen mit Behörden, Lieferanten, Hausmeistern und anderen geführt werden, die Geldmittel auf den Konten der WEG verwaltet werden, Zahlungsrückstände eingefordert – ggfs. eingeklagt – werden, sowie jede Menge Korrespondenz per Email, Fax und Brief erledigt werden.

Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können:

  • Forderungsmanagement gegenüber Ihren Mietern
  • Nebenkostenabrechnungen erstellen und prüfen
  • Wirschaftsplan erstellen
  • Mietvertragsgestaltung
  • Buchführung
  • Objektreporting
  • Management von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Wohungsabnahmen und – Übergaben

Die WEG Verwaltung im Speziellen

WEG ObjektverwaltungDie Wohnungseigentümergemeinschaft (Gemeinschaft der Eigentümer einer per grundbuchrechtlicher Aufteilung festgelegten Eigentümergruppe) ist eine quasi-juristische Person. D. h. diese kann klagen und verklagt werden, gilt für die Dinge des gemeinschaftlichen Eigentums als „Ansprechpartner“ und wird durch den gewählten Verwalter vertreten.

So spricht der Verwalter nicht für den einzelnen Eigentümer, sondern immer für die Gemeinschaft. Dies kann auch zu Interessenkonflikten führen, da der Verwalter nicht dem einzelnen Eigentümer verantwortlich ist, sondern immer das Wohl der Gemeinschaft vorzuziehen hat.
Basis der gemeinschaftlichen Regeln ist neben den relevanten Gesetzen die Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung sowie die Beschlusssammlung.